Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

Unsere Kanzlei ist seit über 35 Jahren für seine Klienten in den Bereichen Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht beratend tätig. Bei Fragen zu diesen Rechtsbereichen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und vertreten Sie im Falle der Auseinandersetzung.

Wohnungseigentumsrecht

Das Wohnungseigentumsrecht ist eine rechtliche Spezialmaterie, bei der ungewöhnlich häufig Fehlvorstellungen der Beteiligten, oft auch der WEG-Verwalter bestehen. Dies trifft auf die formalen wie auch auf die inhaltlichen Probleme bei Beschlussfassungen, den Umgang mit Anfechtungsklagen, Wohngeldkonflikte und vieles andere mehr zu.

Wohnraummietrecht

Im Wohnraummietrecht finden sich die Bestimmungen über die private Nutzung von Räumlichkeiten mit einer Fülle von Einzelfragen. Dies betrifft den weiten Bereich Mieterschutz zu dem auch Fragen betreffend den Abschluss des Mietvertrages, der Kündigung des Mietverhältnisses, von Mieterhöhung und Mietminderung sowie Ansprüche auf Instandsetzung, Überprüfung von Betriebskosten und vieles mehr gehört.

Gewerbliches Mietrecht

Das gewerbliche Mietrecht unterscheidet sich in wesentlichen Punkten vom Wohnraummietrecht und unterliegt eigenen gesetzlichen Vorschriften und speziellen gewerberechtlichen Problemen. Hierzu gehört ein sehr viel größerer Gestaltungsspielraum in Mietverträgen, etwa Fragen der Befristung von Mietverträgen mit sehr ausgeprägten Problemstellungen, die sich im Ernstfall als Fallstricke für Mieter und Vermieter erweisen können. Eine ganz wesentliche Rolle spielt dabei die Formulierung von Mietvertragsbedingungen, die gerade im hochpreisigen Bereich immer komplexer werden. Ein Beispiel hierfür ist die Gestaltung von Center-Mietverträgen bei Einzelhandelszentren. Der Mieterschutz ist generell geringer ausgeprägt als im Wohnraummietrecht.

Wir beraten Sie gerne bei Fragen rund um die Rechtsbereiche Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht